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BVerwG, 02.11.1994 - 11 B 192.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung der Rechtsfrage als für die Zukunft richtungweisend bei einem Zusammenhang mit früherem oder auslaufendem Recht oder Übergangsregelungen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1994 - 16 A 850/94
- BVerwG, 02.11.1994 - 11 B 192.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 11 B 192.94
Dabei kann offenbleiben, ob eine Ausnahme auch dann zu bejahen ist, wenn noch eine (verglichen mit der Relevanz von zum weiterhin geltenden Ausbildungsförderungsrecht ergehenden Entscheidungen) erhebliche Anzahl von Fällen nach dem auslaufenden Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).